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HOGASTJOB Lehrlingsstipendium – weil von nix kommt nix

In den vergangenen beiden Jahren ist die Zahl der Lehrlinge im Tourismus laut WKO-Statistik um 22,4 Prozent zurückgegangen. Die HOGAST packt das Fachkräfte Problem nun an der Wurzel an und vergibt ab Herbst 2022 das HOGASTJOB-Lehrlingsstipendium. 100 junge Menschen erhalten 100 Euro pro Monat zusätzlich zu ihrer Ausbildungsentschädigung. Die Einkaufsgenossenschaft investiert insgesamt über 400.000 Euro in den Nachwuchs ihrer Mitglieder. Wenn das kein Grund ist, die Initiative zu unterstützen. 

Der Grundgedanke des HOGASTJOB-Lehrlingsstipendiums ist klar: Von nix kommt nix. Das heißt, angesichts des erschreckenden Lehrlingsschwunds reicht eine klassische Aufklärungskampagne nicht mehr aus; es braucht auch einen finanziellen Anreiz. 100 Euro Plus bedeuten, dass jeder Tourismus Stipendiat während seiner dreijährigen Lehrzeit insgesamt etwa 700 Euro mehr verdient als Lehrlinge in anderen Sparten. „Genau das ist unsere Botschaft“, sagt HOGAST-Bereichsleiterin Nadine Luz. Es brauche aber die Mitglieder, um diese Botschaft zu verbreiten.

Mundpropaganda ist entscheidend

Neben Infos auf HOGASTJOB selbst, Werbung in den sozialen Medien und Informationen in Wirtschaftskammer und Berufsschulen setzt Nadine Luz vor allem auf die Mundpropaganda in den Betrieben. „Es ist eine Auszeichnung für den Ausbildungsbetrieb, wenn einer seiner Lehrlinge ein Stipendium erhält. Es ist eine Zusatzmotivation, sich für den Tourismus zu entscheiden. Und es ist durch die Ausgestaltung unseres Stipendiums letztlich ein Weg, um die Bindung zwischen HOGAST-Mitglied und Lehrling zu stärken.“

Voraussetzungen, um für das Stipendium in Frage zu kommen, sind ein vollständiges Profil auf HOGASTJOB, die Ausbildung in einem Lehrberuf für Tourismus- und Freizeitwirtschaft (gemäß WKO-Übersicht) sowie eine Lehrstelle in einem HOGAST-Mitgliedsbetrieb in Österreich. Der Betrieb muss ebenfalls auf HOGASTJOB gelistet sein, hier reicht aber das kostenlose Abo für Lehrstellen und Praktika, das jederzeit aktiviert werden kann.

Der weitere Weg zum monatlichen 100er:

SCHRITT 1: Ab sofort können sich Interessierte auf HOGASTJOB für das Stipendium bewerben. Jeder Kandidat fertigt ein kreatives Motivationsstatement und idealerweise zusätzlich ein kurzes Video an. Falls man zum Zeitpunkt der Bewerbung noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, kann man den Arbeitsvertrag und das ebenfalls notwendige Empfehlungsschreiben des Betriebs nachreichen. Auch Lehrlinge im zweiten oder dritten Lehrjahr kommen für das (Teil-)Stipendium in Betracht.

SCHRITT 2: Die Anmeldefrist läuft bis 31. Juli. Die Stipendiaten werden von der HOGAST ausgewählt und benachrichtigt.

SCHRITT 3: Das HOGASTJOB-Stipendium wird für drei Jahre vergeben. Die HOGAST überweist einen Jahresbetrag an den Mitgliedsbetrieb. Das Mitglied verpflichtet sich, monatlich 100 Euro brutto zusätzlich zur Lehrlingsentschädigung (und von dieser getrennt) an den Lehrling zu überweisen.

SCHRITT 4: Damit der Anspruch auf das Stipendium aufrechtbleibt, muss das Empfehlungsschreiben des Mitglieds jedes Jahr erneuert werden. Falls ein Stipendiat seine Ausbildung abbricht oder zu einem Nicht-HOGAST-Betrieb wechselt, muss er 50 Prozent des bereits ausgezahlten Betrags zurückerstatten. Seinen Stipendienplatz übernimmt ein Nachrücker.

Kaum Aufwand für die Betriebe

„Wichtig war uns: In erster Linie profitieren die Lehrlinge vom HOGASTJOB-Stipendium, also sollen sie und nicht die Betriebe den Hauptteil der Arbeit leisten“, betont Nadine Luz. Auch der Aufwand für das Empfehlungsschreiben wird gering gehalten: Die HOGAST stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung. Für das Einreichen der Unterlagen ist stets der Kandidat verantwortlich. Dass sich die HOGAST ihr Lehrlingsstipendium einiges kosten lässt, kann man sich leicht ausrechnen.

Insgesamt werden in der dreijährigen Pilotphase des Projekts 360.000 Euro an die Stipendiaten ausgeschüttet. Dazu kommen etwa 50.000 für die technische Umsetzung und die Bewerbung. „Doch bei der HOGAST selbst und den Mitgliedervertretern im Aufsichtsrat herrscht einhellige Meinung, dass wir diese Maßnahme angesichts der Lehrlingssituation treffen müssen. Geld für den Tourismus-Nachwuchs ist sehr gut investiertes Geld.

Weitere Ideen in der Schublade

Je nachdem, wie das HOGASTJOB-Lehrlingsstipendium angenommen wird, liegen weitere Ideen in der Schublade von Luz. „Wir wollen einen Schritt nach dem anderen machen. Erstes Ziel ist, dass wir alle 100 Stipendien vergeben können und ein möglichst hoher Anteil unserer Stipendiaten der Branche und dem Ausbildungsbetrieb treu bleibt.“

Aber wenn’s mehr als zufriedenstellend läuft? „Wir können uns viel vorstellen. Naheliegend wäre natürlich, das Projekt zu erweitern und im zweiten Jahr 20, 50 oder 100 weitere Stipendien zu vergeben. Es wäre auch schön, wenn wir einen laufenden Austausch zwischen Lehrling, Betrieb und uns etablieren könnten.

Man darf nicht vergessen: Wir haben als HOGAST selbst, und auch unterstützt von unseren Partnern, viele Möglichkeiten, von der Mediation bei persönlichen Problemen bis zur Nachhilfe, wenn’s in irgendeinem Schulfach hapert“, sagt Nadine Luz. Schlusssatz der HOGAST-Fachfrau: „Wir sind selber gespannt, wo uns das HOGASTJOB-Lehrlingsstipendium hinführt. Sicher ist, dass wir erfolgreicher sind, je mehr uns die Mitglieder unterstützen.“

Bild: Getty Images
14. Juni 2022
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