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Vorsorge treffen für den Notfall

Krankheiten oder Unfälle sind oftmals ohne bleibende Folgen, aber es gibt auch Fälle, bei denen die Folgen schwerwiegender sind. Dann kann es neben den persönlichen Belastungen auch zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirkt dem entgegen.

Rund ein Drittel der gesamten staatlichen Pensionszahlungen werden bereits für Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen verwendet. Dabei sind Unfälle nur zu einem Prozent die Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

Staatliche Leistungen können – insbesondere bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen – die Lücke zum aktiven Einkommen oft nicht schließen. Fixkosten und etwaige Leasing- oder Kreditraten sind aber weiter zu leisten.

Diverse Versicherer bieten aus diesem Grund individuelle Lösungen für Fälle der Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall an, um die Lücke zwischen staatlicher Leistung und tatsächlichen „Lebenskosten“ zu schließen. Die monatliche Leistung ist im Versicherungsvertrag vereinbart (die Höhe der Leistung hat natürlich Einfluss auf die Prämie).

Dabei wird der Leistungsfall beispielsweise in den Bedingungen eines namhaften Anbieters wie folgt definiert: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechendem) Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben und sie in dieser Zeit auch keine andere vergleichbare, also ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit konkret ausübt (konkrete Verweisung).“

Wichtig:

  • Auszahlung der vereinbarten/versicherten Pension ab einer festgestellten, zumindest 6 Monate dauernden Berufsunfähigkeit bereits ab 50 Prozent!
  • Es gibt hier nur den Verweis auf einen anderen Beruf, der tatsächlich ausgeübt wird/wurde und mit der bisherigen durch den Beruf geprägten Lebensstellung vergleichbar ist!
  • Entfall der Prämienzahlung im Leistungsfall!
  • Weltweiter Versicherungsschutz in Beruf und Freizeit!

Für Fragen oder unverbindliche Angebote steht Ihnen das Team des HOGAST-Versicherungsservice gerne
zur Verfügung.

MAG. GÜNTHER PONTASCH
Bereichsleiter Versicherungsservice
T: +43 6246 8963 121
F: +43 6246 8963 9121
pontasch@hogast.at

 

MARTINA HERZOG
Assistentin Versicherungsservice
T: +43 6246 8963 122
F: +43 6246 8963 9122
herzog@hogast.at

 

GORAN DIMITROV
HOGAST-Versicherungsberater
T: +43 664 8348177
dimitrov@hogast.at

Text: Günther Pontasch
Foto: Getty Images
2. Januar 2023
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