Zurück in den Kreislauf, heißt es mit 1. Jänner 2025 für Kunststoffflaschen und Metalldosen. Dann tritt nämlich eine neue Pfandverordnung in Kraft, mit der ein weiteres Kapitel im großen Buch der Nachhaltigkeit aufgeschlagen wird. Eine Hauptrolle spielen darin auch Gastronomen und Hoteliers. Die HOGAST-Experten helfen durch den Recycling-Dschungel.
Der Gedanke hinter dem neuen Pfandsystem ist so simpel wie genial: Aluminium und Kunststoff sind wertvolle Rohstoffe – durch hochwertiges Recycling steht der Pfandartikel wieder zur Verfügung. Durch diese Kreislaufwirtschaft erfolgt kein Downcycling – alte Verpackungen werden zu neuen Verpackungen. Durch den Pfandbeitrag soll dem achtlosen Wegwerfen von Einweggetränkeverpackungen in der Umwelt – englisch Littering – Einhalt geboten werden. Die Zielsetzung ist, ab 2025 eine Sammelquote von 80 Prozent zu erreichen, ab 2027 90 Prozent.
Kurz gesagt: Alles, was Flüssigkeiten enthält und in Kunststoffflaschen oder Metalldosen zwischen 0,1 bis 3 Liter verkauft wird. Pro PET-Flasche oder Alu-Dose müssen Konsumenten 25 Cent Pfand (zusätzlich zum Verkaufspreis) zahlen, den sie beim Retournieren des leeren Gebindes an einer der vielen Rückgabestellen zurückbekommen. Alle Produkte, für die ein Pfand zu bezahlen ist, werden mit einem neuen Pfandlogo gekennzeichnet. Zusätzlich zum Logo kann mittels App über den Barcode der Verpackung kontrolliert werden, ob für die jeweilige Verpackung ein Pfand anfällt.
Milch, Milchprodukte, Breikost, Flüssignahrung, Medizin und Sirupe sind von der Pfandpflicht ausgenommen.
Die „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ kümmert sich als zentrale Stelle um alle organisatorischen und strukturellen Angelegenheiten des Einwegpfandsystems.
Als Gastronomie- oder Hotelleriebetrieb ist man in erster Linie für die Weiterverrechnung der Pfandgebühr an die Gäste zuständig. Das heißt: Wenn Getränke „to go“ verkauft werden, muss das Pfand an den Kunden weitergegeben werden – schließlich sollen diese die leeren Gebinde wieder an einer entsprechenden Rückgabestelle zurückbringen.
Eine große Ausnahme gilt bei Getränken, die direkt im Restaurant, Café oder Hotel genossen werden. Denn bei Konsumation vor Ort entfällt die Pfandgebühr. Warum? Weil die Flaschen und Dosen ohnehin im Haus verbleiben.
Alle Verkaufsstellen, die Kunststoffflaschen und Metalldosen ausgeben, müssen diese grundsätzlich auch wieder zurücknehmen. Dies kann entweder manuell erfolgen oder über einen Rücknahmeautomaten. Doch Achtung, es gelten folgende Ausnahmen:
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar ist.
Ist eine Rücknahmestelle im System registriert, erhält sie nach Zählung der zurückgegebenen Einweggetränkeverpackungen von der „EWP Recycling Pfand“ nicht nur das Pfand ausbezahlt, sondern auch eine sogenannte Handling Fee je zurückgegebenem Stück.
Die vorläufige Handling Fee beträgt:
Erfolgt eine Abholung der leeren Gebinde in plombierten Säcken über die „EWP Recycling Pfand“ oder über einen Logistikpartner, wird der Einwegpfandbetrag der gesammelten Leergebinde nach erfolgter Zählung regelmäßig ausbezahlt. Für diesen Prozess ist eine Registrierung notwendig.
Bilder: iStock, EWP Text: Eva Pohn
3. Januar 2025
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