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Kommentar: HOGAST-Vermögen in Gefahr

Wie viele Personen haben Zugang zu Ihrem Bankkonto? Ich bin mir sicher, dass Sie sehr genau überlegen, wer dieses Vertrauen verdient. Oft ist es außer Ihrem Lebenspartner niemand. Doch was beim Bankkonto ganz normale Praxis ist, wird beim Zugang zum EasyGoing komplett vergessen. Dabei handelt es sich hier um das Herzstück der
HOGAST, und der Inhalt ist in puncto Sensibilität
und Vertraulichkeit mit Bankdaten durchaus
vergleichbar.
Im EasyGoing ist der Großteil des HOGASTVermögens
„gespeichert“ – das der Zentrale,
aber auch Ihres und das Ihrer Einkaufsgruppe.
Durch die Weitergabe von Preisen, Rabatten und
Bonifikationen verschenken Sie Ihren eigenen
Wettbewerbsvorteil. Und ganz ehrlich: Wer hat
heutzutage schon etwas zu verschenken? Gleichzeitig
schädigen Sie alle HOGAST-Mitglieder,
insbesondere die Kollegen in Ihrer Einkaufsgruppe.
Gemeinsam sind wir stark und gemeinsam
arbeiten wir zum Nutzen aller, die Mitglied
unserer Gemeinschaft sind. Wir optimieren
Ihre Personal- und Sachkosten und verschaffen
Ihnen einen Zeitvorteil im Vergleich zu anderen
Betrieben. All das soll Ihnen den notwendigen
Freiraum geben, sich um Ihre Gäste zu kümmern.
Ein Plus, das Mitbewerber, die nicht bei
der HOGAST sind, nicht haben … es sei denn,
sie bekommen Zugang zu unseren Systemen.
Gerade als Miteigentümer der HOGAST muss
es Ihnen wichtig sein, dass kein Missbrauch
betrieben wird, mit dem das Vermögen Ihres
Unternehmens geschmälert wird. Sie haben auch
eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den
Mitarbeitern Ihres Unternehmens, die ebenfalls
mit dem EasyGoing arbeiten.
Der Einfachheit halber können Sie spezielle Sub-
User einrichten, die nur Zugriff auf definierte
Bereiche des Systems haben. In der Folge sind Sie
zu einer ordentlichen Berechtigungsverwaltung
verpflichtet. Oder würden Sie Ihrem Lebenspartner
auch nach der Trennung Zugriff auf Ihr
Bankkonto gewähren? Die Berechtigungsverwaltung
sollte Teil Ihres IT-Sicherheitskonzepts sein.
Wenn wir Sie bei Fragen zum Thema IT-Sicherheit
unterstützen können, freuen wir uns über
Ihren Anruf.
Vielen Dank!
Barbara Schenk

20. Februar 2019
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