Die zunehmende Digitalisierung, die mittlerweile alle Lebensbereiche durchdringt, bietet eine Vielzahl an Vorteilen und Erleichterungen. Gleichzeitig erhöhen sich jedoch die Risiken für Privatpersonen und Unternehmen. Die Antwort sind Sicherheitsstrategien, die der aktuellen Bedrohungslage durch Cyber-Kriminielle entsprechen und dementsprechend laufend angepasst werden müssen. Doch selbst das bringt keine hundertprozentige Sicherheit. Für die HOGAST-Mitglieder wurde daher eine exklusive Cyberversicherung ins Leben gerufen.
Vor allem Bedrohungen durch Ransomware und DoS/DDoSAngriffe (Denial of Service bzw. Distributed Denial of Service) nehmen laufend zu. Allein die Steigerung von 2015 auf 2016 betrug 11,6 Prozent. Noch beunruhigender ist die Langzeit-Statistik von CERT.at: Das österreichische „Computer Emergency Response Team“ musste 2016 rund 110.000 Vorfälle untersuchen. Sieben Jahre davor waren es nur ein paar hundert.
Prävention durch technische Maßnahmen und Strategien (z. B. zum Erkennen oder Verhindern von Attacken, aber auch in Form von Krisenplänen, wenn solche Ereignisse trotzdem eintreten) sind in vielen Unternehmen längst Standard. Mit den finanziellen Folgen von Cyber-Attacken befasst sich die Versicherungswirtschaft seit Jahren mit entsprechenden Produkten. Mittlerweile gibt es Angebote mit unterschiedlichen Ausprägungen und Deckungsumfängen.
Die HOGAST bietet ihren Mitgliedern eine sehr umfassende Versicherung an, die sich in drei Bereiche gliedern lässt:
Die Cyber-Eigenschadenversicherung umfasst die Wiederherstellung des IT-Systems und der Daten, die Benachrichtigung von Betroffenen sowie die Unterstützung durch IT-Krisenexperten, PR-Berater und Datenschutzanwälte. „Cyber-Betriebsunterbrechung“ bedeutet, dass bei Unterbrechung des Geschäftsbetriebs aufgrund des Ausfalls von IT-Systemen durch einen Cyber-Vorfall die Kosten übernommen werden. Die Cyber-Haftpflichtversicherung inklusive Werbe-Haftpflicht deckt Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Cyber-Schäden sowie Rechtsverletzungen durch Werbung und Marketing ab.
Zeitlich werden somit vier Bereiche unterschieden, die vom Versicherungspartner abgedeckt werden:
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadensfälle durch Netzwerksicherheitsverletzungen (z. B. Hackerattacken, Eingriffe in das IT-System durch Phishing, Schadprogramme wie Viren oder Trojaner und Weitergabe von Schadprogrammen an Dritte), Bedienfehler, Datenrechtsverletzungen, nicht zuletzt im Hinblick auf die neue Datenschutz-Grundverordnung, und Cyber-Erpressung.
Im Haftpflichtbereich (Vermögensschäden Dritter) besteht Versicherungsschutz für die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Der HOGAST-Versicherer arbeitet über eine 24/7-Hotline mit einem international tätigen Krisendienstleister mit entsprechenden Referenzen zusammen. Bei Bestehen einer Risikolage erfolgt sofortige Unterstützung in Form von Experteneinschätzungen, Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung und zur Ursachenermittlung sowie Bewertung der bisherigen Maßnahmen. Für weitere Informationen zu Produkt, Deckungen und Prämien sowie allen sonstigen Versicherungsthemen stehen Ihnen Ihre HOGAST-Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
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Achtung: Die maximale Höhe einer Entschädigungsleistung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Versicherungssumme.
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Mehr zum Thema:
https://tinyurl.com/HOGAST-Cyberversicherung
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MAG. GÜNTHER PONTASCH
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MICHAEL HUDELIST
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MARTINA HERZOG
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Titelbild: iStock
11. Mai 2018
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