Was haben Lebensmittel, Aufzüge und Kinderspielplätze gemeinsam? Für alle drei Bereiche gibt es Normen, die Tourismus-Betriebe einzuhalten haben. Während das bei Lebensmitteln und Aufzügen jedoch allen klar ist, herrscht bei den Spielplätzen noch viel Aufklärungsbedarf. Die hogast hat daher zuletzt viel Kompetenz und auch ein Lieferanten-Netzwerk aufgebaut, das garantiert, dass Kinderspielplätze bei unseren Mitgliedern allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
„Das Thema ist nicht zu unterschätzen, denn ein Spielplatz in einem Hotel oder Gasthaus ist öffentlich zugänglich und wird daher gleich behandelt wie ein öffentlicher Spielplatz. Und wenn man da dann irgendwelche Baumarkt-Geräte hinstellt und es passiert etwas, hat man ein Riesenproblem“, warnt hogast-Experte Tobias Bölz.
Man sollte sich also schon in dem Moment, in dem man sich zum Spielplatzbau entschließt, an die hogast wenden. Denn von der Planung bis zur Umsetzung vergehen meistens acht bis zwölf Wochen. Zunächst werden von der Baufirma das vorgesehene Areal geprüft und etwaige Einebnungsarbeiten durchgeführt. Danach wird eine Basis für die Spielgeräte gelegt, auf der erst im dritten Schritt die Spielgeräte verankert werden.
Diese Spielgeräte können Schaukeln und Rutschen „von der Stange“ sein, es werden aber auch spezielle Design-Wünsche erfüllt. „Wir hatten zum Beispiel schon Mitglieder, die Sachen im Hubschrauber- oder Jagdtier-Design wollten. Im Prinzip ist fast alles möglich“, sagt Tobias Bölz.
Es ist aber auch alles eine Kostenfrage. Im Schnitt muss man für den Bau eines vernünftigen Kinderspielplatzes mit 5.000 bis 10.000 Euro rechnen – eine Investition, die sich auf jeden Fall rentiert, wie Bölz betont: „Wenn man in einem Gastronomiebetrieb einen schönen Spielplatz hat, spielen die Kinder länger und die Eltern bleiben länger. Und die Kinder wollen wiederkommen. Man hat dadurch also schon mal ein Umsatzplus. Auch, wenn ich mit Kindern in einem Hotel Urlaub mache, muss es heutzutage einfach Angebote für die Kleinen geben. Und, das darf man auch nicht vergessen: Das Kind ist der Gast der Zukunft!“
Maßgebend für Kinderspielplätze ist die Europäische Norm 1176 (EN – siehe unten). Zertifizierte Prüfer führen einmal im Jahr eine Prüfung durch und versehen den Spielplatz mit einer Plakette, ähnlich dem „Pickerl“ beim Auto. Bei der Erstabnahme eines neu gebauten Spielplatzes kümmert sich der zuständige hogast-Lieferant um diese Prüfung. Nicht zu vergessen ist darüber hinaus die verpflichtende wöchentliche Sichtprüfung durch den Spielplatzbesitzer.
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Die siebenteilige, europaweit gültige EN 1176 regelt die (sicherheits-)technischen Anforderungen an Spielgeräte sowie deren Prüfung, Inspektion und Wartung. Sie behandelt im Wesentlichen folgende Themen:
1. Sicherheitsanforderungen an Spielflächen
Hier geht es vor allem um den Sicherheitsabstand zwischen den einzelnen Geräten, der abhängig von der Fallhöhe ist. Außerdem wird zwischen statischen Geräten und Geräten mit beweglichen Teilen unterschieden.
2. Sicherheitsanforderungen an Spielgeräte
Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie keine gefährlichen Fangstellen für Kopf, Körper, einzelne Gliedmaßen oder Kleidung aufweisen. Bei geschlossenen Geräten mit über 2 m Raumtiefe (z. B. Kletterturm oder Baumhaus) müssen mindestens zwei Eingänge vorhanden sein. Weitere konkrete Regelungen gibt es für einzelne Spielgerätetypen wie Klettergeräte/Spieltürme, Rutschen, Wippen, Schaukeln, Karusselle und „naturnahe Elemente“.
3. Fallhöhe und Absturzsicherung
Absturzsicherungen, also Brüstungen oder Geländer, sind überall dort anzubringen, wo es durch Drängen und Stoßen zu Unfällen kommen kann. Das gilt, sofern auch für Kinder unter 3 Jahren zugänglich, für Geräte ab einer Fallhöhe von 60 cm.
4. Fallhöhe und Fallschutz
Hier geht es vor allem um die Böden unter den Geräten. Die Werte für die stoßdämpfenden Eigenschaften dieser Böden sind in einer eigenen Norm (EN 1177) angeführt.
Weitere Hinweise
Sicherheit am Spielplatz ist nicht nur eine Frage einzelner Geräte und deren Fallschutz bzw. Sicherheitsabstand zueinander, sondern auch eine Frage der Gesamtgestaltung des Platzes inkl. Zugängen. Und letztlich spielt auch die Standortwahl eine Rolle.
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Tobias Bölz
T: +43 (0)6246 8963 252
F: +43 (0)6246 8963 9252
boelz@hogast.at
23. Februar 2016
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