Warum müssen die Anlagen in Tourismusbetrieben eigentlich so oft geprüft werden? Das liegt nicht zuletzt an der „Zweigleisigkeit“ dieser Überprüfungen. Auf der einen Seite gibt es die in den Wartungsverträgen vorgesehenen Checks, auf der anderen Seite die gesetzlichen Überprüfungen. Im ersten Fall geht es vor allem darum, Garantieansprüche aufrechtzuerhalten, ähnlich dem Service beim Auto. Der zweite Bereich ist quasi das „Pickerl“ für Aufzüge & Co., hier steht also die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter im Vordergrund. Die HOGAST sorgt künftig in beiden Bereichen dafür, dass die Mitglieder den Überblick behalten.
Bereits bewährt hat sich die Vertragsdatenbank im EasyGoing. Mitglieder haben die Möglichkeit, der HOGAST ihre Verträge zuzusenden. Diese werden innerhalb des Bestellsystems archiviert
und sind jederzeit einsehbar. Außerdem werden die teilnehmenden Betriebe rechtzeitig per E-Mail informiert, wenn eine Wartung ansteht oder Verträge auslaufen.
„Ganz ähnlich wird das Monitoring-System funktionieren“, sagt die zuständige Expertin in der HOGAST-Investitionsgüter-Abteilung, Cindy Okwuagwu. Die gesetzlichen Überprüfungen werden in einer Liste veranschaulicht und zusätzlich mit einer Art Ampelsystem versehen. „Grün heißt in dem Fall, dass kein Handlungsbedarf besteht. Drei Monate vor der Fälligkeit einer Prüfung wechselt das System auf Orange. Und Rot bedeutet, dass eine Überprüfung überfällig ist. Die Mitglieder können sich also mit einem Blick ins Monitoring-System orientieren. Zusätzlich gibt es aber auch hier wie bei der Vertragsdatenbank Informationen per E-Mail“, so Okwuagwu weiter.
Wozu eigentlich ein Monitoring-System? „Aus dem gleichen Grund wie bei der Vertragsdatenbank. Es gibt sehr viele gesetzliche Überprüfungen. Um hier den Überblick zu behalten, braucht man viel Zeit, die man als Hotelier oder Gastronom nicht hat. Deshalb ist beim HOGAST-Zukunftsforum der Wunsch an uns herangetragen worden, die Mitglieder in diesem Bereich noch stärker zu unterstützen“, erklärt die Fachfrau.
Diese Unterstützung erfolgt auf zwei Ebenen. Zum einen mit dem Monitoring-System an sich, zum anderen mit der Erweiterung des Lieferpartner-Portfolios. Denn nicht jede Firma, die „wartungsberechtigt“ ist, darf auch die gesetzlichen Überprüfungen durchführen. Die HOGAST ist deshalb bestrebt, den Mitgliedsbetrieben in allen Prüfungsbereichen kompetente Partner zur Seite zu stellen.
Die einzige Aufgabe der teilnehmenden Mitglieder besteht darin, Informationen zur Verfügung zu stellen. „Wir können natürlich nur mit den Verträgen, Bescheiden oder Prüfberichten arbeiten, die wir erhalten“, betont Cindy Okwuagwu. Das Monitoring-System, das bereits mit Jahresende 2018 nutzbar ist, umfasst unter anderem:
Wir freuen uns, dass schon einige Mitglieder Unterlagen geschickt haben und die Vorteile des Monitoring-Systems nutzen werden. Wir weisen aber darauf hin, dass es sich um ein reines Informationssystem handelt. Der Betreiber des Objekts ist weiterhin für die Durchführung der Überprüfung verantwortlich.
*** *** ***
CINDY OKWUAGWU
HOGAST-Expertin für gesetzliche Überprüfungen
T: +43 6246 8963 261
okwuagwu@hogast.at
Titelbild: iStock
18. Dezember 2018
Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder möchten auch Sie von den Angeboten der HOGAST profitieren? Kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich.
office@hogast.at