Anderswo muss man Trinkwasser in Flaschen kaufen. Du, glückliches Österreich, trinkst es aus der Leitung. Obwohl, ganz so einfach ist die Sache auch hierzulande nicht. Denn Trinkwasseranlagen müssen dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen, um einen entsprechenden Schutz vor gefährlichen Keimen zu bieten. Das Problem der Planer und Errichter? Nein, denn sobald eine Trinkwasseranlage in Betrieb genommen wurde, sind ausschließlich Sie als Betreiber verantwortlich!
Laut österreichischer Trinkwasserverordnung (§ 3, Absatz 1) muss Wasser ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit trink- oder verwendbar sein. Das ist gegeben, wenn es „Mikroorganismen, Parasiten und Stoffe jedweder Art nicht in einer Anzahl oder Konzentration enthält, die eine potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen“. Zu den gefährlichsten Keimen im Trinkwasser gehören neben Pseudomonaden, die beispielsweise Harnwegsinfekte oder Darmentzündungen auslösen können, vor allem Legionellen.
Legionellen sind Bakterien, die in geringer Konzentration praktisch in jeder Form von Wasser vorkommen. Wenn sie jedoch in das Trinkwassersystem eines Gebäudes gelangen und die Temperatur, die Verweilzeit und das Nahrungsangebot passen, können sie sich in kürzester Zeit explosionsartig vermehren und zu einer großen Gefahr für die menschliche Gesundheit werden. Typische Krankheiten, die von Legionellen ausgelöst werden, sind das Pontiac-Fieber und in schweren Fällen die Legionärskrankheit, die bei immungeschwächten Menschen zum Tod führen kann.
Legionellen werden durch das Einatmen von Aerosol übertragen. Hierbei handelt es sich um jenes Wasser-Luft-Gemisch, das z. B. beim Duschen, in Whirlpools, bei Luftbefeuchtern etc. entsteht. Laut den aktuellen Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben allein in Europa jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen einer Legionelleninfektion, unzählige erkranken an einer schweren Lungenentzündung. Auch bei uns in Österreich kommt es laufend zu Krankheits- und Todesfällen.
Die gültigen Gesetze, Normen und Vorschriften machen einzig und alleine den Anlagenbetreiber, somit Sie als Hotelier oder Gastronom, für die Wasserqualität in seiner Anlage verantwortlich. Das bedeutet: Wenn sich ein Gast mit Legionellen infiziert, in weiterer Folge erkrankt oder stirbt und nicht nachgewiesen werden kann, dass man die gesetzlich vorgeschriebene Legionellen-Prophylaxe betrieben hat, dann wird in den meisten Fällen Strafanzeige wegen „grob fahrlässiger Körperverletzung“ (gegebenenfalls mit Todesfolge) erhoben! Derzeit sind in Österreich einige derartige Fälle gerichtsanhängig.
Auch das wirtschaftliche Risiko im Zusammenhang mit Legionellen ist enorm. Die Behörden gehen rigoros vor: Allein der Verdacht, dass sich unter Umständen ein Gast in einem Hotel infiziert hat, kann ausreichen, um das gesamte Gebäude oder zumindest Anlagenteile behördlich solange zu schließen, bis die Legionellensicherheit nachgewiesen werden kann. Das führt unweigerlich zu einem schweren Imageverlust für den betroffenen Betrieb.
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Norman Wegrich
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20. September 2016
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